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Saturday, Feb 20, 2010
Heute Morgen habe ich von Herrn Rothenfluh [1], offensichtlich Regierungsrats-Kandidat für die Wahlen 2010 ein Mail bekommen. In diesem Mail empfiehlt er sich mir [2] als Kandidaten, um die Probleme der Kostenspirale im Gesundheitswesen zu lösen. An sich ja eine Position, die mann vertreten könnte.
Herr Rothenfluh hat sich aber jeglichste noch so kleine Unterstützung verspielt, weil er nämlich mit dem Versand seiner Nachricht gegen Artikel 3 des Bundesgesetzes über unlauteren Wettbewerb verstossen hat, denn seit dem 1. April 2007 ist in der Schweiz der Versand von Spam untersagt.